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Asbest im Kleingarten

In ländlichen Gegenden sind sie immer noch allgegenwärtig. Mit Eternitwellplatten gedeckte Scheunen und Stallungen, teilweise auch Wohnhäuser. Denn lange Zeit galt Asbest als Wundermittel und wurde als Baustoff über Jahrzehnte oft und gerne verwendet. Asbest ist hitzebeständig und nur schwer entflammbar. Aber Asbest im Kleingarten?

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Auch in Kleingartenanlagen ist asbesthaltiges Material noch in großen Mengen anzutreffen. Nicht nur auf Dächern, sondern vielfach auch als Beeteinfassung oder schützende Fassade. In den Sechzigern und Siebzigern des letzten Jahrhunderts, als es noch nicht an jeder Ecke Baumärkte gab, baute man in Kleingärten oft mit dem, was von Baustellen übrig blieb oder man irgendwie ergattern konnte.

Dächer von Gartenlauben waren mit wenigen Eternitplatten schnell und preisgünstig gedeckt. Was also tun, wenn man gerade einen Kleingarten übernommen hat, und bei der Besichtigung oder Übergabe dieses Thema „vergessen“ wurde? Grundsätzlich erst einmal die Ruhe bewahren. Panik und Hysterie sind keine guten Ratgeber. Handelt es sich um das Dach der Gartenlaube und ist dieses noch dicht, kann man es erst einmal dabei belassen.

So schreibt etwa das Bundesumweltamt: „Grundsätzlich können und sollten asbesthaltige Produkte, bei denen der Asbest fest eingebunden ist, gar nicht ohne Anlass ausgebaut werden.“ ->Quelle
Wenn das Dach jedoch schon bröselig ist und eine Gefährdung für sich und andere nicht auszuschließen ist, müssen Maßnahmen ergriffen werden.

Was ist Asbest?

Asbest ist ein natürliches Mineral und war bereits in der Antike bekannt. Es wird in Minen abgebaut. Aus dem Mineralgestein werden dann die Fasern abgespalten und für die Produktion verschiedener Stoffe weiter verwendet. Die landläufig bekannteste Bezeichnung für einen asbesthaltigen Baustoff ist Eternit. Eternit hat sich als Synonym für die typisch gewellten Faserzementplatten eingebürgert.

Sie werden seit 1991 aus asbestfreien Materialien gefertigt und weiterhin unter dem Markennamen Eternit in den Handel gebracht. Leider ist die Unterscheidung für den Laien kaum möglich, es sei denn, es befindet sich eine eindeutige Kennzeichnung (AF = asbestfrei) auf den Platten.

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Woran erkenne ich Asbest im Kleingarten?

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit enthalten Dacheindeckungen aus Faserzement – Wellplatten, die auf Gartenlauben zu finden sind, Asbestfasern. Ebenso die Beeteinrandungen aus dünnen, grauen Fassadenplatten, die manchmal auch mit einer glatten Beschichtung versehen sind. Gartenlauben, die nach 1991 errichtet wurden, haben typischerweise kein Dach aus Faserzement – Wellplatten.

Asbest im Kleingarten
Von oben gut zu erkennen: Faserzement – Wellplatten (Bildmitte)

Es sind aber nicht nur Dach- oder Fassadenplatten. Asbest wurde auch als mechanische Verstärkungskomponente in vielen Putzstoffen eingesetzt. Theoretisch müsste jeder Handwerker, der ein Loch in eine vor 1991 errichtete Wand oder Decke bohrt, vorher ein Gutachten anfertigen lassen, um sicherzustellen, dass keine Fasern freigesetzt werden.

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Warum ist Asbest gefährlich?

Asbest ist an sich ungiftig. Die Gefährlichkeit ergibt sich aus der Möglichkeit, einzelne mikroskopisch kleine Asbestfasern über einen längeren Zeitraum einzuatmen. Diese Fasern lagern sich in der Lunge ab und können nach vielen Jahren eine Asbestose (Staublunge) oder Lungenkrebs verursachen.

Diese Fasern können in die Atemluft gelangen, wenn man asbesthaltige Werkstoffe mechanisch bearbeitet. Schon das oberflächliche Säubern mit einer Drahtbürste oder Ähnlichem ist deshalb verboten. Von sägen, brechen, bohren oder schleifen ganz abgesehen.

Leider wird im Internet beim Thema Asbest oft Panik, Angst und Schrecken verbreitet, um Geschäfte mit der Asbestentsorgung zu machen.

Dann wird so getan, als sei Asbest radioaktiv und man fällt bei der leisesten Berührung tot um. Natürlich ist auch die Verharmlosung der Gefahren, die von Asbestfasern ausgehen können, dem richtigen Umgang nicht dienlich.

Vor dem Hintergrund, dass nach dem Krieg bis zum Verbot 1991 in Deutschland etwa viereinhalb Millionen Tonnen Asbest verbraucht wurden und der Großteil der Bevölkerung überlebt hat, lässt die Frage aufkommen, warum gerade bei Asbest so strikte gesetzliche Regelungen geschaffen wurden, der Tabakkonsum aber weiterhin nicht unter Strafe steht.

Denn nicht nur in Baustoffen, auch in Bremsbelägen wurde Asbest massenweise eingesetzt und ist bis heute an stark befahrenen Straßenkreuzungen nachweisbar. Die Hauptursache von Lungenkrebs ist aber immer noch Tabakrauch.

Um Asbest als Ursache einer Berufskrankheit anzuerkennen, gelten in Deutschland 25 „Faserjahre“. Ein Faserjahr errechnet sich aus einer achtstündigen Belastung an 240 Arbeitstagen mit einer Million Asbestfasern. Diese müssen dünner als drei und länger als fünf Mikrometer sein. Gemessen pro Kubikmeter am Arbeitsplatz. An 6000 Tagen insgesamt, also.

Darf ich Asbest als Privatperson selbst entsorgen?

Grundsätzlich ja. Das gilt für fest gebundene Asbestprodukte, also Platten oder Blumenkübel. Aber von der Gefährdung der eigenen Gesundheit bis hin zu den gesetzlichen Vorschriften gibt es einiges zu beachten. Hier hilft gesunder Menschenverstand. Die unsachgerechte Entsorgung ist kein Kavaliersdelikt, auch nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Aber was ist eine sachgerechte Entsorgung?

Da die Gefährlichkeit von frei umher schwebenden Fasern ausgeht, sollte man unter allen Umständen verhindern, dass dies passiert. Dazu ist das Material feucht zu halten und in luftdicht verschließbare Behältnisse zu verpacken (Big Bags).

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Anschließend bringt man den so verpackten Sondermüll auf eine Deponie oder Wertstoffhof seiner Wahl und lässt sich die sachgerechte Entsorgung bescheinigen, um später einen Nachweis zu haben. Das geht natürlich nur bei entsprechend kleineren Mengen. Größere Stücke oder ganze Wellplatten wiegen je nach Grad der Durchfeuchtung auch schon mal bis zu 20 kg, was für eine einzelne Person nur schwer zu handhaben oder zu verpacken ist.

Außerdem sind Dachplatten verschraubt und diese Verschraubungen oft verwittert bzw. verrostet, so dass hier das Verbot der mechanischen Bearbeitung für einen Laien gar nicht einzuhalten ist. Hier sollte man seine eigenen Fähigkeiten nicht überschätzen und sich Hilfe von einer Fachfirma holen. Firmen, die sich dieser Tätigkeit verschrieben haben, müssen einen Sachkundelehrgang nach TRGS 519 nachweisen können. Den Entsorgungsnachweis nicht vergessen.

Die Entsorgung von Asbestplatten birgt erhebliche Gefahren in Bezug auf Staubentwicklung, da Asbestfasern, wenn sie freigesetzt werden, eine ernsthafte Gesundheitsgefahr für Menschen darstellen können. Bei unsachgemäßer Entsorgung oder Abrissarbeiten können Asbestfasern in die Luft gelangen und von Menschen eingeatmet werden. Dies kann zu schweren Atemwegserkrankungen führen, darunter Lungenkrebs, Asbestose und Mesotheliom.

Um die Gefahr einer Staubentwicklung bei der Entsorgung von Asbestplatten zu minimieren, sollten die Asbestplatten vor der Entfernung gründlich angefeuchtet werden. Feuchtigkeit minimiert die Freisetzung von Fasern in die Luft.

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Staub auf Dachlatten oder anderem Untergrund muss fachgerecht abgesaugt werden. Nass/Trockensauger mit den entsprechenden Filtern sind sehr teuer und die Anschaffung für eine einmalige Anwendung nicht lohnenswert. Sie sind aber auch auf Tagesbasis ausleihbar, eine Suche auf Google hilft hier sicher weiter.

Bei der Entfernung von Asbestplatten empfiehlt sich spezielle Schutzkleidung wie Einweganzüge, Handschuhe, Atemschutzmasken mit speziellen Filtern und Schutzbrillen. Diese Ausrüstung soll verhindern, dass Asbestfasern mit der Haut in Kontakt kommen und eingeatmet werden.

Die Arbeiten sollten in einer kontrollierten Umgebung durchgeführt werden, um eine Ausbreitung von Asbestfasern zu verhindern. Dies kann durch den Einsatz von Abdeckungen, Sperrzonen und speziellen Absperrungen erreicht werden.

Es ist wichtig, die genannten Sicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, um die Gefahr einer Staubentwicklung und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken für alle Beteiligten zu minimieren.

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Darf ich Asbest einfach überstreichen?

Wie bei jedem Anstrich muss die Oberfläche staubfrei und trocken sein. Daher wäre ein Anstrich nicht das Problem, die Reinigung davor schon. Leider hilft auch der Einsatz von Wasser nicht weiter, denn die Fasern sind nur so lange gebunden, solange das Wasser nicht verdunstet ist. Nach Trocknung können die Fasern durch einen Windstoß von dort wieder aufgewirbelt werden, wohin sie das Wasser gespült hat.

Auch das Überbauen oder Überdecken ist verboten. Ebenso das weiter verwenden als Abdeckung, das verschenken, veräußern oder das einfache lagern.

Fazit

Wer sich mit dem Gedanken trägt, einen Kleingarten zu pachten, sollte vorher die Frage der Entsorgung klären. Die Kosten hierfür sind bei einem Laubendach nicht unerheblich und im vierstelligen Bereich anzusiedeln. Und das nur für die Entsorgung. Dann muss auch noch ein neues Dach her.

Wenn Sie bereits einen Garten besitzen und die Laube ist mit Faserzementplatten bedacht, dann können Sie es zunächst so lassen, wie es ist. Vorausgesetzt, es regnet nicht rein. Doch irgendwann kann man diesem Problem nicht mehr ausweichen. Spätestens dann, wenn der Garten veräußert werden soll und das Dach am Ende seiner Lebensspanne angekommen ist.

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2 Kommentare

  1. Vielen Dank für diesen aufschlussreichen Artikel! Als junge Mutter, die gerade einen Kleingarten übernommen hat, war ich sehr besorgt über das Vorhandensein von Asbest. Ihr Artikel hat mir geholfen, die Situation besser zu verstehen und zu wissen, wie ich vorgehen sollte. Es ist beruhigend zu wissen, dass nicht sofortige Maßnahmen erforderlich sind, solange der Asbest fest eingebunden ist. Ich werde mich weiterhin informieren und sicherstellen, dass meine Familie sicher ist.

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